Das Sprichwort des Monats Oktober 2023:
„Hand und Fuß haben“
Alles , was wir auf dieser homepage verkünden, sollte Hand und Fuß haben, d.h. alles sollte stimmen und vollständig in Ordnung sein. Auch diese Redensart geht auf eine altdeutsche Rechtsformel zurück, in der allerdings nur die rechte Hand und der linke Fuß gemeint waren. Ein Ritter war nach damaligen Verständnis nur kriegstüchtig, wenn er noch den rechten Fuß und die linke Hand besaß. Mit der rechten Hand führte er das Schwert und der Fuß, mit dem er in den Steigbügel trat, um sein Pferd zu besteigen, war der linke. Es war daher eine äußerst schwere Strafe wenn ein Missetäter dazu verurteilt wurde, dass ihm eine oder sogar beide Gliedmaßen abgeschlagen werden sollten, denn damit verlor er seine Mannhaftigkeit und seine Kriegstüchtigkeit.
Das Sprichwort des Monats September 2023:
„Auf keinen grünen Zweig kommen“
Es bedeutet besitz- und erfolglos zu sein und beruht auf einem mittelalterlichen Rechtsvorgang. So wurde beim Landverkauf die Übergabe des Grundstückes durch die Überreichung eines grünen Zweiges besiegelt. Der Zweig wurde dann vom Verkäufer und Käufer gemeinsam in den Boden des verkauften Grundstücks gesteckt. Wem es in seinem Leben nicht vergönnt war, Land zu besitzen oder einen grünen Zweig zu bekommen, der war kein freier Bauer sondern ein landloser Tagelöhner.